Österreichs Bevölkerung wächst. Gleichzeitig sinkt die Zahl der wahlberechtigten Personen. Rund ein Fünftel der Bevölkerung ist mangels Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen. Auch im europäischen Vergleich schneidet Österreich schlecht ab.
Wer in Österreich wählen darf, regelt das Wahlrecht. Laut diesem sind Menschen wahlberechtigt, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ein bestimmtes Alter erreicht haben. In Österreich wurde 2007 das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Laut den vorläufigen Daten der Statistik Austria, sind 2023 rund 20 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 16 Jahren nicht wahlberechtigt. Das sind über 1,4 Millionen Menschen und fast so viele Personen wie die Bevölkerung von Salzburg, Kärnten und dem Burgenland zusammen.
Von den im Jahr 2023 rund 6,3 Millionen stimmberechtigten Personen sind 52 Prozent Frauen und 48 Prozent Männer. Bei den Nicht-Wahlberechtigten sind 51 Prozent Männer und 49 Prozent Frauen.
Die Schere zwischen der Bevölkerung und den Wahlberechtigten geht immer weiter auseinander. 2002 waren es mit 560.000 Personen noch rund 9 Prozent, die aufgrund fehlender österreichischer Staatsbürgerschaft nicht wahlberechtigt waren. Neben dem Bevölkerungswachstum, nimmt die Zahl der Wahlberechtigten weiter ab. Seit 2016 gibt es jedes Jahr weniger Menschen die wählen dürfen. Ausgenommen ist das Jahr 2017. Hier gab es ein Plus von lediglich 342 Personen. 2023 sind rund 12.200 Menschen weniger stimmberechtigt als noch im Jahr 2022. Das ist das bisher größte Minus.
Jede dritte Person darf in Wien nicht wählen
Dass die Zahl der Wahlberechtigten sinkt, lässt sich auch an den letzten Wahlen beobachten. Bei der Nationalratswahl 2019 durften um fast 4.200 Menschen weniger wählen als 2017. In Wien gab es bei der Landtagswahl 2020 um 10.000 Personen weniger Wahlberechtigte als bei der letzten Wahl. Auch bei der diesjährigen Landtagswahl in Salzburg gab es 3.000 Wahlberechtigte weniger als noch vor fünf Jahren.
In Wien ist der Anteil an nicht-wahlberechtigten Personen besonders hoch. Ein Drittel der Bevölkerung ab 16 Jahren durfte 2022 nicht wählen. In Berlin waren es im selben Jahr rund 25 Prozent. Im Gegensatz zu Österreich darf in Deutschland erst ab 18 Jahren gewählt werden. Wie sich der Anteil an Nicht-Wahlberechtigten Personen in Österreich weiterentwickeln wird, wird man spätestens 2024 bei der kommenden Nationalratswahl und bei der Wien-Wahl 2025 sehen.
Keine Mitbestimmung ohne Staatsbürgerschaft
Mangels österreichischer Staatsbürgerschaft werden immer mehr Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Damit gibt es auch für Migrant:innen weniger Möglichkeiten, um das politische System mitzugestalten. Besonders, dass junge Menschen aufgrund fehlender österreichischer Staatsbürgerschaft nicht am politischen Prozess teilnehmen können, ist demokratiepolitisch bedenklich.
Vergleicht man die politischen Partizipationsmöglichkeiten von Migrant:innen in Europa, dann schneidet Österreich ebenfalls schlecht ab. Das bestätigt der Migrant Integration Policy Index 2020. Ein Index, der die Integrationspolitiken von verschiedenen Staaten vergleicht. In der Kategorie „Politische Partizipation“ erzielt Österreich 20 von 100 Punkten. Besonders gut schneiden hingegen Finnland, Schweden und Norwegen sowie Luxemburg, Irland und Portugal ab.